Side Hustle neben dem Vollzeitjob in der Schweiz: Was erlaubt ist, was nicht und der erste verdiente Franken

Ein Side Hustle neben einem Schweizer Vollzeitjob ist grundsätzlich erlaubt. Entscheidend sind drei Schwellen, die du kennen musst, bevor du deinen ersten Franken verdienst. Wer alle drei Schwellen kennt, bewegt sich auf sicherem rechtlichem Boden und vermeidet böse Überraschungen bei der nächsten Steuererklärung.

  • Schwelle 1 - Arbeitsvertrag: Dein Arbeitsvertrag und allfällige GAV-Klauseln regeln, ob du deinen Arbeitgeber um Erlaubnis bitten musst (OR Art. 321a, Treuepflicht).
  • Schwelle 2 - AHV: Ab CHF 2'500 Nebeneinkommen pro Jahr musst du dich bei der AHV-Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender anmelden.
  • Schwelle 3 - Mehrwertsteuer: Ab CHF 100'000 Jahresumsatz (weltweit) bist du mehrwertsteuerpflichtig.
  • Schwelle 0 - Plattform: Wenn du auf einer Plattform ohne monatliche Fixkosten startest, trägst du null Risiko, bevor du den ersten Franken verdient hast.

Schwellen-Tabelle: Was gilt wann?

Schwelle Betrag / Kriterium Was passiert Quelle
Arbeitsvertrag prüfen Immer, vor dem Start Meldepflicht oder Zustimmungspflicht je nach Vertrag OR Art. 321a
AHV-Freigrenze < CHF 2'500 / Jahr Keine AHV-Meldung nötig (freiwillig möglich) ahv-iv.ch
AHV-Mindestbeitrag CHF 2'500 - CHF 10'100 / Jahr Anmeldung als Selbstständiger, Mindestbeitrag CHF 530 / Jahr ahv-iv.ch
AHV regulär > CHF 10'100 / Jahr Beiträge 5.371% - 10% des Einkommens ahv-iv.ch
Steuererklärung Ab erstem Franken Deklarationspflicht, unabhängig von der Höhe Kantonales Steueramt
MwSt-Pflicht >= CHF 100'000 Umsatz / Jahr Pflicht-Registrierung und Abrechnung Art. 10 MWSTG, estv.admin.ch
BVG-Schwelle > CHF 22'680 / Jahr (hauptberuflich selbstständig) Separate BVG-Abklärung nötig bsv.admin.ch
Handelsregister >= CHF 100'000 Umsatz / Jahr Eintragungspflicht als Einzelfirma Art. 931 OR
CHF 0 Fixkosten + AHV-frei bis CHF 2'500 Mit bondigoo (CHF 0 Plattform-Fixkosten) und der AHV-Befreiung unter CHF 2'500 Jahresumsatz kann ein Vollzeit-Angestellter ein Wissens-Business mit null finanzieller Verpflichtung testen.

Die Tabelle zeigt: Die meisten Menschen, die einen Wissens-Side-Hustle starten, bleiben jahrelang unter CHF 2'500 pro Jahr. In diesem Bereich ist der administrative Aufwand minimal.


Was darf dein Arbeitgeber bei deinem Side Hustle mitbestimmen?

Dein Arbeitgeber hat nach OR Art. 321a ein legitimes Interesse daran zu wissen, ob du nebenberuflich tätig bist. Das schweizerische Obligationenrecht verpflichtet dich als Arbeitnehmer, die "berechtigten Interessen des Arbeitgebers in Treue zu wahren" - und das gilt auch in deiner Freizeit.

Konkret bedeutet das: Art. 321a Abs. 3 OR untersagt dir, gegen Entgelt für Dritte zu arbeiten, soweit du dadurch deine Treuepflicht verletzt. Das ist dann der Fall, wenn du deinen Arbeitgeber direkt konkurrenzierst, in einem Nischensegment tätig bist, das sein Kerngeschäft tangiert, oder wenn deine Nebentätigkeit deine Arbeitsleistung beeinträchtigt, weil du erschöpft oder anderweitig belastet bist.

Was darf dein Arbeitgeber verlangen?

Dein Arbeitgeber kann verlangen, dass du eine geplante Nebentätigkeit vorab meldest und seine Zustimmung einholst. Viele Arbeitsverträge und Gesamtarbeitsverträge (GAV) enthalten explizite Bewilligungspflichten. Lies deinen Arbeitsvertrag sorgfältig, bevor du startest. Findest du eine solche Klausel, gilt: melden, bevor du beginnst.

Darf dein Arbeitgeber dann einfach Nein sagen? Nicht beliebig. Er darf die Zustimmung nur verweigern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Anerkannte Gründe sind direkte Konkurrenz zum Arbeitgeber, erhebliche Rufschädigungsgefahr oder eine realistische Gefährdung der Arbeitsleistung. Bei Teilzeitanstellungen haben Arbeitgeber grundsätzlich weniger Spielraum, da du ja bewusst nicht in Vollzeit beschäftigt bist.

Was ist erlaubt?

Ein Online-Kurs über ein Thema, das nichts mit dem Geschäftsbereich deines Arbeitgebers zu tun hat, ist in aller Regel erlaubt. Du vermittelst Wissen, das du dir in deiner Freizeit angeeignet hast, oder gibst Fähigkeiten weiter, die kein Konkurrenzrisiko darstellen. Das trifft auf die grosse Mehrheit der Wissens-Side-Hustles zu: Sprachen, Fotografie, Finanzen, Gesundheit, kreatives Schreiben, Programmiersprachen - all das tangiert die meisten Arbeitgeber nicht.

Der entscheidende Test lautet: Würdest du deinem Arbeitgeber erzählen, was du tust, und wäre seine Reaktion voraussichtlich Gleichgültigkeit oder Wohlwollen? Dann bist du auf der sicheren Seite. Quellen zu OR Art. 321a und Nebenbeschäftigungen findest du auf den Webseiten spezialisierter Arbeitsrechtsmedien wie arbeitsrecht-aktuell.ch.

Wie formulierst du die Meldung?

Wenn du deinen Arbeitgeber informieren musst oder möchtest, reicht ein kurzes, sachliches Schreiben. Eine Musterformulierung könnte lauten: "Ich plane, ausserhalb meiner Arbeitszeit gelegentlich Wissen zu [Thema] in Form von Online-Kursen zu vermitteln. Diese Tätigkeit hat keinen Bezug zu unserem Unternehmen und beeinträchtigt meine Arbeitsstelle nicht. Ich halte dich gerne auf dem Laufenden, falls sich daran etwas ändern sollte." Einfach, transparent, und in den meisten Fällen endet das Gespräch hier.

Was passiert, wenn du es nicht meldest?

Meldet ein Arbeitnehmer eine meldepflichtige Nebentätigkeit nicht, riskiert er eine Abmahnung oder in schwerwiegenden Fällen eine fristlose Kündigung, wenn die Treuepflicht erheblich verletzt wurde. In der Praxis ist das bei einem Online-Kurs über ein nicht konkurrierendes Thema äusserst unwahrscheinlich. Dennoch gilt: Wer transparent agiert, schläft besser.

Besondere Situation: Beamte und staatliche Angestellte

Für Angestellte im öffentlichen Dienst gelten oft strengere Regeln als im Privatbereich. Kantonale Personalgesetze und Reglemente von Gemeinden und Kantonen enthalten häufig eigene Bestimmungen zu Nebentätigkeiten, die über OR Art. 321a hinausgehen. Wenn du im Staatsdienst tätig bist, prüfst du zusätzlich das spezifische Personalreglement deines Arbeitgebers.


Ab welchem Betrag musst du dein Nebeneinkommen bei der AHV melden?

Die AHV-Freigrenze von CHF 2'500 pro Jahr ist der wichtigste Schwellenwert für alle, die mit einem Side Hustle starten. Solange dein gesamtes Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit unter CHF 2'500 pro Kalenderjahr bleibt und du gleichzeitig als Arbeitnehmer bei einem Unternehmen angestellt bist, kannst du auf eine AHV-Meldung verzichten. Das ist keine Gesetzeslücke, sondern eine explizite Regelung: Die AHV-Ausgleichskassen behandeln Nebeneinkommen unterhalb dieser Grenze bei bereits angestellten Personen als meldungsfreies Zusatzeinkommen. Die Grundlage dafür ist im AHV-Merkblatt 2.09 festgehalten.

Was passiert ab CHF 2'500?

Überschreitest du CHF 2'500 Nebeneinkommen in einem Jahr, meldest du dich bei deiner zuständigen AHV-Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender an. Der Mindestbeitrag in diesem Bereich beträgt CHF 530 pro Jahr, unabhängig davon, ob du CHF 2'600 oder CHF 10'000 verdienst. Ab CHF 10'100 Jahreseinkommen berechnen sich die AHV-Beiträge nach einer degressiven Beitragsskala zwischen 5.371% und 10%.

Für eine detaillierte Darstellung der Beitragssätze empfehle ich das AHV-Merkblatt 2.02 sowie die Informationen der AHV-Ausgleichskassen direkt.

Welche AHV-Ausgleichskasse ist zuständig?

Die Zuständigkeit hängt davon ab, ob du einer bestimmten Branche angehörst oder nicht. Wer als Angestellter bei einem Mitgliederbetrieb eines Berufsverbands tätig ist, der eine eigene Verbandsausgleichskasse betreibt, kann für die Nebentätigkeit bei dieser oder bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden - in der Praxis wählen die meisten die kantonale Kasse des Wohnkantons für die selbstständige Nebentätigkeit, weil sie unabhängig von der Branche zuständig ist. Dein Kanton hat eine eigene Ausgleichskasse; die Kontaktdaten findest du auf ahv-iv.ch.

Wann genau musst du handeln?

Der richtige Moment ist nicht, wenn du die Grenze bereits überschritten hast, sondern bevor es so weit kommt. Sobald du absehen kannst, dass dein Nebeneinkommen CHF 2'500 im laufenden Jahr überschreiten wird, nimmst du Kontakt zur zuständigen AHV-Ausgleichskasse auf. Das ist in der Praxis meist die Ausgleichskasse deines Wohnkantons oder eine Verbandsausgleichskasse. Die Anmeldung geschieht formlos mit einem kurzen Brief oder Formular; die Kasse erklärt dir den genauen Ablauf.

Doppelzahlung - zahle ich AHV zweimal?

Nein. Als Angestellter zahlt dein Arbeitgeber bereits AHV-Beiträge auf deinen Lohn. Deine selbstständige Nebentätigkeit unterliegt einer separaten Beitragspflicht, aber es gibt keine Doppelverrechnung: Die AHV-Beiträge auf dem Nebeneinkommen werden separat abgerechnet und sind eine eigenständige Pflicht, nicht eine Erhöhung des bestehenden Beitrags.

Was, wenn du nachträglich feststellst, dass du die Grenze überschritten hast?

Das passiert. Du hast den Sommer produktiver genutzt als erwartet und merkst im Oktober, dass du bereits CHF 3'000 verdient hast. Die richtige Reaktion ist: sofort anmelden, die Situation erklären und die rückständigen Beiträge nachbezahlen. Die meisten AHV-Ausgleichskassen behandeln solche Situationen pragmatisch, wenn du proaktiv vorgehst. Verzugszinsen fallen an, sind aber bei kurzen Verzögerungen überschaubar. Das Wegschauen ist keine Strategie.

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Wann wirst du für Schweizer Mehrwertsteuer pflichtig?

Die Mehrwertsteuerpflicht tritt ein, wenn dein weltweiter Jahresumsatz CHF 100'000 überschreitet. Das gilt für alle Einnahmen, die du als Selbstständiger erzielst - egal aus welchen Quellen. Die ESTV legt fest: Wer in der Schweiz wirtschaftlich tätig ist und weniger als CHF 100'000 Jahresumsatz erzielt, ist von der Mehrwertsteuerregistrierung befreit.

Was bedeutet "weltweiter Umsatz"?

Wenn du Online-Kurse verkaufst, zählen alle Einnahmen aus diesen Kursen, unabhängig davon, wo deine Käufer sitzen. Hast du also 50 Kursteilnehmende aus Deutschland, der Schweiz und Österreich und erzielst insgesamt CHF 95'000, bist du noch unter der Grenze. Gehst du darüber hinaus, folgt die Registrierungspflicht. Meldest du dich beim ESTV an, rechnest du die Mehrwertsteuer zu den aktuellen Sätzen ab: der Normalsatz beträgt 8.1%, der reduzierte Satz 2.6% und der Sondersatz für Beherbergung 3.8% (Stand 2026).

Ist eine freiwillige Registrierung sinnvoll?

Theoretisch ja, wenn du hohe Vorsteuern geltend machen möchtest. In der Praxis lohnt sich das für die meisten Wissens-Side-Hustles mit Einnahmen unter CHF 50'000 kaum. Die administrative Aufwand übersteigt den Steuervorteil in den meisten Fällen deutlich.

Steuererklärung - was du immer deklarieren musst

Unabhängig von der AHV-Meldepflicht und der Mehrwertsteuer: Du musst dein Nebeneinkommen immer in der Steuererklärung deklarieren, auch wenn es nur CHF 200 beträgt. Das Steueramt erfährt davon spätestens dann, wenn du dich bei der AHV angemeldet hast, weil die Behörden Informationen teilen. Wer nichts deklariert, riskiert eine Steuernachforderung mit Zinsfolgen.

Wie erfasst du dein Nebeneinkommen steuerlich korrekt?

Das Nebeneinkommen aus selbstständiger Tätigkeit trägst du in der Steuererklärung unter "Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit" ein. Hier gibst du den Bruttoertrag an sowie allfällige Abzüge für Geschäftsausgaben. Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören Plattformgebühren (Transaktionskosten), anteilige Gerätekosten, Softwareabonnements, die du ausschliesslich für die Nebentätigkeit nutzt, und Weiterbildungskosten mit direktem Bezug zur Tätigkeit. Führe eine einfache Tabelle - Datum, Einnahme, Ausgabe, Zweck. Das reicht für die Steuererklärung völlig aus, solange du unter CHF 100'000 Jahresumsatz bleibst.

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Wie unterscheidet die AHV selbstständige von unselbstständiger Nebentätigkeit?

Die Frage, ob deine Nebentätigkeit als selbstständig oder unselbstständig gilt, hat konkrete finanzielle Konsequenzen. Bei unselbstständiger Arbeit zahlt dein Auftraggeber die Arbeitgeberbeiträge; bei selbstständiger Arbeit trägst du den gesamten AHV-Beitrag selbst.

Die AHV prüft anhand von vier Kriterien, ob eine selbstständige Tätigkeit vorliegt:

  1. Eigene Rechnung und eigenes Risiko: Du trägst das wirtschaftliche Risiko selbst. Bleibt ein Kurs unverkauft, entsteht dir ein Verlust, ohne dass jemand anderes einspringt.
  2. Unternehmerische Freiheit: Du legst Preise, Zeiten und Angebote selbst fest. Du bist niemandes Weisungen unterworfen.
  3. Eigene Investitionen: Du verwendest eigene Infrastruktur, eigene Software, eigene Ressourcen - nicht die Mittel des Auftraggebers.
  4. Mehrere Auftraggeber oder eigener Marktauftritt: Du bietest dein Angebot am Markt an, nicht exklusiv für einen einzigen Arbeitgeber.

Online-Kurse und Coaching: klar selbstständig

Wer einen Online-Kurs auf einer Plattform wie bondigoo veröffentlicht, eigene Preise setzt und eigenständig am Markt auftritt, erfüllt alle vier Kriterien der selbstständigen Tätigkeit. Das Gleiche gilt für Coaching-Sessions, die du unabhängig von deinem Hauptarbeitgeber anbietest. Die AHV behandelt solche Aktivitäten eindeutig als selbstständige Nebentätigkeit.

Im Gegensatz dazu wäre eine klassische Nebenbeschäftigung als Angestellter bei einer weiteren Firma - zum Beispiel Abendschichten in einem Restaurant - unselbstständig. Dort zahlt der zweite Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge.

BVG bei selbstständiger Nebentätigkeit

Für deine selbstständige Nebentätigkeit bist du nicht obligatorisch BVG-pflichtig, wenn du gleichzeitig als Angestellter bereits einer beruflichen Vorsorge (Pensionskasse) angeschlossen bist. Deine Pensionskasse beim Hauptarbeitgeber deckt deinen beruflichen Vorsorgeschutz ab. Das BVG ist Bundesrecht - kantonale Unterschiede bei der obligatorischen Anschlusspflicht existieren nicht. Erst wenn dein Nebeneinkommen die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22'680 pro Jahr (Stand 2026) überschreitet und du gleichzeitig als hauptberuflich selbstständig giltst, wird eine separate BVG-Abklärung relevant. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

Ein Grenzfall: der freiberufliche Auftrag vom Arbeitgeber selbst

Manchmal bietet dein eigener Arbeitgeber dir an, ein spezifisches Projekt ausserhalb des Anstellungsverhältnisses auf Honorarbasis abzurechnen. Das klingt attraktiv, hat aber arbeitsrechtliche Tücken. Wenn du für deinen eigenen Arbeitgeber als Selbstständiger tätig bist, prüft die AHV genau, ob tatsächlich eine selbstständige Tätigkeit vorliegt oder ob es sich um verdeckte Anstellung handelt. Das Kriterium der Mehrheit von Auftraggebern ist hier häufig nicht erfüllt. Im Zweifelsfall holt du bei der AHV eine Statusbeurteilung ein, bevor du mit einer solchen Konstellation beginnst.

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Wie kommst du zum ersten verdienten Franken ohne rechtliches Risiko?

Der erste verdiente Franken aus einem Wissens-Side-Hustle entsteht, wenn du die drei Schwellen verstanden hast und die richtigen Werkzeuge wählst. Hier ist der konkrete Ablauf.

Schritt 1: Arbeitsvertrag prüfen

Lies deinen Arbeitsvertrag und den anwendbaren GAV (falls vorhanden) durch. Suchst du nach Begriffen wie "Nebentätigkeit", "Bewilligungspflicht" oder "Konkurrenzklausel", findest du schnell, ob eine Meldepflicht besteht. Ist das der Fall, schreib deinem Arbeitgeber eine kurze E-Mail: Du planst, ab und zu Wissen in einem nicht konkurrierenden Bereich online zu teilen. In den meisten Fällen erhältst du keine Einwände.

Schritt 2: Angebot definieren und klein starten

Definiere, was du vermitteln willst. Das kann ein schriftlicher Kurs, eine Videoserie, ein Workbook oder eine Kombination sein. Auf bondigoo kannst du Programme mit allen sechs Inhaltstypen - Video, Text, Dokument, Quiz, Aufgabe und Präsentation - aufbauen, ohne dass du vorab einen Franken investierst. Es gibt keine monatlichen Grundgebühren und keine Einrichtungsgebühren. Du zahlst nur dann eine Transaktionsgebühr, wenn du etwas verkaufst.

Das ist keine Kleinigkeit: Wer CHF 50 im Monat für eine Plattform ausgibt, betreibt buchhalterisch gesehen bereits ein Verlustgeschäft, bis er die ersten CHF 600 im Jahr eingespielt hat. Ohne Fixkosten beginnt dein Side Hustle bereits ab dem ersten Franken profitabel.

Schritt 3: Unter CHF 2'500 bleiben oder rechtzeitig anmelden

Wenn du weisst, dass du im ersten Jahr unter CHF 2'500 bleiben wirst, brauchst du nichts zu tun, ausser dein Einkommen am Jahresende in der Steuererklärung zu deklarieren. Erkennst du, dass du die Grenze überschreiten wirst, meldest du dich bei der AHV-Ausgleichskasse an, bevor es soweit ist.

Schritt 4: Dein Angebot auf dem Markt positionieren

Mit bondigoo kannst du neben Programmen auch Live-Sessions und Gruppen-Webinare anbieten. Das eröffnet dir drei Einnahmequellen: asynchrone Kurse, die rund um die Uhr Einnahmen generieren, Live-Sessions für persönliches Coaching und Group-Sessions für skalierbare Formate.

Ein integriertes CRM auf bondigoo hilft dir, den Überblick über deine Kundschaft zu behalten, Kommentare in Kursen zu verwalten und Anfragen zu koordinieren. Das ist die Infrastruktur, die du brauchst, ohne dass du separate Tools kaufen musst.

Schritt 5: Wachstum planen

Sobald du regelmässig verdienst, hast du eine fundierte Entscheidungsgrundlage: Bleibt das Nebeneinkommen ein entspanntes Zubrot unter CHF 2'500, oder soll es wachsen? Wenn es wächst, planst du die AHV-Anmeldung und allfällige steuerliche Optimierungen. Das ist eine gute Situation, denn du entscheidest aus einer Position der Stärke heraus. Sobald dein Nebenerwerb Fahrt aufnimmt, kannst du als Coach auf bondigoo durchstarten und dein Angebot Schritt für Schritt professionalisieren.

Wann ist der richtige Zeitpunkt, aus dem Side Hustle ein Vollzeitgeschäft zu machen?

Die Antwort auf diese Frage hängt nicht nur vom Einkommen ab. Entscheidend ist, ob du über mindestens sechs bis neun Monate stabile und wiederkehrende Einnahmen aus deiner Nebentätigkeit erzielst, ob du weisst, woher deine Kundschaft kommt und wie du neue Kundschaft gewinnst, und ob deine Ausgaben im Griff sind. Ein Wissens-Side-Hustle auf bondigoo hat gegenüber vielen anderen Modellen einen Vorteil: Die Inhalte, die du einmal erstellt hast, generieren weiterhin Einnahmen, auch wenn du schläfst. Das macht den Übergang planbarer als bei rein servicebasierten Modellen.

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Welche Fehler machen Schweizer Side-Hustler am häufigsten?

Die meisten rechtlichen Probleme bei Schweizer Side Hustles entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Unkenntnis. Die folgenden vier Fehler kommen in der Praxis am häufigsten vor.

Fehler 1: Den Arbeitsvertrag nicht lesen

Viele Menschen starten ihren Side Hustle, ohne je ihren Arbeitsvertrag zur Hand zu nehmen. Das ist verständlich - Verträge sind trocken. Aber die Klausel zur Bewilligungspflicht oder zum Konkurrenzverbot steht meistens auf einer der ersten drei Seiten. Zehn Minuten Lektüre ersparen dir im schlimmsten Fall eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung.

Fehler 2: Die AHV-Grenze reaktiv behandeln

Der verbreitete Gedanke lautet: "Ich schaue am Jahresende, was ich verdient habe." Das ist zu spät. Die Anmeldepflicht entsteht mit der Überschreitung der Grenze, nicht erst bei der Steuererklärung. Wer im November merkt, dass er die CHF 2'500 bereits im August überschritten hat, handelt rückwirkend - und riskiert Verzugszinsen. Führ eine einfache Tabelle deiner Einnahmen, die du monatlich aktualisierst.

Fehler 3: Nebeneinkommen aus der Steuererklärung weglassen

Der Gedanke "Es ist ja so wenig, das fällt nicht auf" ist falsch. Das Steueramt gleicht Meldungen von AHV-Ausgleichskassen und Zahlungsdienstleistern ab. Zahlungsanbieter übermitteln je nach Volumen Daten. Das Weglassen kleiner Beträge ist keine Steuerhinterziehung im grossen Stil, aber es ist trotzdem rechtswidrig und kann bei einer Steuerprüfung unangenehm werden.

Fehler 4: Zu früh zu viel investieren

Manche Side-Hustler kaufen zu Beginn teure Kamera-Setups, Kurs-Software-Abonnements und Marketing-Tools, bevor sie ihren ersten Kunden haben. Das ist keine Investition, sondern ein Vorschuss auf einen Erfolg, der noch nicht gesichert ist. Der klügere Ansatz: Mit dem Minimum starten, das echte Transaktionen ermöglicht, und Reinvestieren aus den ersten Einnahmen. Auf bondigoo kostet dich das Veröffentlichen eines Programms CHF 0 - du beginnst erst dann zu zahlen, wenn du verdienst.


Was du zusammenfassen kannst

Ein Side Hustle neben dem Vollzeitjob in der Schweiz ist rechtlich unbedenklich, wenn du drei Punkte im Griff hast:

  1. Dein Arbeitsvertrag ist gecheckt und du hast die nötige Zustimmung eingeholt (oder du weisst, dass keine nötig ist).
  2. Du überwachst dein Nebeneinkommen und meldest dich bei der AHV, bevor du CHF 2'500 überschreitest.
  3. Du deklarierst dein Einkommen jährlich in der Steuererklärung.

Der administrative Aufwand ist in der Anfangsphase minimal. Die grösste Hürde ist erfahrungsgemäss nicht der bürokratische Aufwand, sondern der erste Schritt: Das erste Angebot veröffentlichen. Wer auf einer Plattform ohne Fixkosten startet, nimmt dabei kein finanzielles Risiko.

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Referenzen

FAQ

Ist ein Side Hustle neben einer Vollzeitstelle in der Schweiz erlaubt?

Ja, ein Side Hustle neben einer Vollzeitstelle ist in der Schweiz grundsätzlich erlaubt. Du musst deinen Arbeitsvertrag auf Bewilligungspflichten prüfen (OR Art. 321a) und darfst deinen Arbeitgeber nicht direkt konkurrieren. Wissensangebote wie Online-Kurse oder Coaching in einem nicht konkurrierenden Bereich sind in den meisten Fällen problemlos möglich. Auf bondigoo kannst du ohne Fixkosten starten und trägst kein finanzielles Risiko, bevor du den ersten Franken verdienst.

Ab welchem Betrag muss ich Nebeneinkommen bei der AHV melden?

Ab CHF 2'500 Nebeneinkommen pro Jahr aus selbstständiger Tätigkeit musst du dich bei der AHV-Ausgleichskasse als Selbstständigerwerbender anmelden. Unterhalb dieser Grenze ist keine Meldung erforderlich, solange du gleichzeitig als Angestellter bei einem Unternehmen beschäftigt bist. Die Grundlage dafür ist im AHV-Merkblatt 2.09 festgehalten. Den ersten AHV-Schritt machst du, bevor du die Grenze voraussichtlich überschreiten wirst - nicht danach.

Brauche ich die Zustimmung meines Arbeitgebers für einen Online-Kurs-Verkauf?

Das kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Enthält er eine Bewilligungspflicht für Nebentätigkeiten, musst du die Zustimmung einholen. Dein Arbeitgeber darf sie nur verweigern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt - etwa direkte Konkurrenz oder Rufschädigung. Ein Online-Kurs in einem nicht konkurrierenden Themenbereich stösst bei den meisten Arbeitgebern auf keine Einwände. Starte auf bondigoo mit deinem ersten Programm und informiere deinen Arbeitgeber formlos per E-Mail, wenn dein Vertrag das vorsieht.

Was passiert, wenn ich Nebeneinkommen nicht in der Steuererklärung deklariere?

Nicht deklariertes Nebeneinkommen gilt als Steuerhinterziehung und führt zu Steuernachforderungen mit Verzugszinsen. Das Steueramt erfährt von deinem Nebeneinkommen spätestens dann, wenn du dich bei der AHV-Ausgleichskasse angemeldet hast, da Behörden Informationen teilen. Deklariere deshalb jedes Jahr - auch kleine Beträge - in der Steuererklärung. Der administrative Aufwand ist gering; das Risiko einer Nichtdeklaration ist es nicht.

Ab wann muss ich Mehrwertsteuer abrechnen?

Die MwSt-Pflicht beginnt, wenn dein weltweiter Jahresumsatz aus allen selbstständigen Tätigkeiten CHF 100'000 überschreitet. Darunter bist du von der MwSt befreit - eine Registrierung ist freiwillig. Der aktuelle MwSt-Normalsatz beträgt 8.1% (Stand 2026). Weitere Informationen direkt beim ESTV. Auf bondigoo mit integrierter Abrechnung behältst du jederzeit den Überblick über deinen Jahresumsatz.

Was ist der Unterschied zwischen selbstständiger und unselbstständiger Nebenbeschäftigung?

Bei einer selbstständigen Nebenbeschäftigung trägst du das wirtschaftliche Risiko selbst, setzt eigene Preise und arbeitest auf eigene Rechnung - zum Beispiel als Kursanbieter auf bondigoo. Bei einer unselbstständigen Nebenbeschäftigung bist du bei einem zweiten Arbeitgeber angestellt; er zahlt die Arbeitgeberbeiträge. Der Unterschied ist steuer- und sozialversicherungsrechtlich bedeutsam. Wissensangebote online gehören klar zur selbstständigen Kategorie, wenn du unabhängig auftrittst und eigene Preise setzt.

Muss ich BVG-Beiträge auf mein Nebeneinkommen zahlen?

In der Regel nein. Das BVG ist Bundesrecht - kantonale Unterschiede bei der obligatorischen Anschlusspflicht existieren nicht. Wenn du als Angestellter bereits einer Pensionskasse (BVG) angeschlossen bist, bist du für deine selbstständige Nebentätigkeit nicht zusätzlich obligatorisch BVG-pflichtig. Die Pensionskasse deines Hauptarbeitgebers deckt deinen beruflichen Vorsorgeschutz. Eine separate BVG-Abklärung wird erst relevant, wenn dein Nebeneinkommen die Eintrittsschwelle von CHF 22'680 pro Jahr (Stand 2026) überschreitet und du als hauptberuflich selbstständig giltst. Für die Mehrheit der Wissens-Side-Hustles in der Startphase ist das kein relevantes Thema. Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen

Wie starte ich am einfachsten mit einem Wissens-Side-Hustle in der Schweiz?

Der direkteste Weg: Arbeitsvertrag prüfen, Thema definieren, erstes Angebot veröffentlichen. Auf bondigoo erstellst du Programme mit Video, Text, Dokumenten oder Live-Sessions ohne Fixkosten - du zahlst nur eine Transaktionsgebühr, wenn du etwas verkaufst. Solange dein Jahreseinkommen unter CHF 2'500 bleibt, reicht es, den Betrag in der Steuererklärung zu deklarieren. Das ist der einfachste rechtskonforme Einstieg in den Schweizer Wissensmarkt.