In 5 Schritten zum selbstständigen Coach: AHV, Gewerbe und Steuern in der Schweiz

Wer in der Schweiz als Coach selbstständig wird, muss vier rechtliche Dinge regeln: (1) Anerkennung als Selbstständigerwerbender bei der kantonalen Ausgleichskasse (SVA) gemäss Art. 9 AHVG, (2) Rechtsform wählen (Einzelfirma bis CHF 100'000 Umsatz reicht, sonst GmbH mit CHF 20'000 Stammkapital), (3) Mehrwertsteuer pflichtig erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz, Satz 8,1 Prozent gemäss ESTV, (4) Berufshaftpflicht und Krankentaggeld abschliessen. Stundensätze liegen je nach Nische zwischen CHF 80 und CHF 600. Eine Coach-Ausbildung (anerkannte Zertifizierungen, akademische Weiterbildungen oder Berufserfahrung) ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, erhöht aber Vertrauen und Stundensatz.

Die wichtigsten Eckdaten 2026 für selbstständige Coaches in der Schweiz:

  • AHV/IV/EO-Satz für Selbstständige: maximal 10 Prozent des Nettoeinkommens, plus rund 1,6 Prozent Familienausgleichskasse (FAK).
  • MwSt-Schwelle: CHF 100'000 globaler Jahresumsatz, dann obligatorische Anmeldung bei der ESTV.
  • Säule 3a Maximalbeitrag 2026: CHF 36'288 für Selbstständige ohne Pensionskasse.
  • Handelsregistereintrag: obligatorisch ab CHF 100'000 Umsatz, freiwillig darunter (Kosten CHF 120 bis CHF 150).
  • Steuerrücklage: 20 bis 30 Prozent jeder Einnahme auf ein separates Konto.

Dieser Guide führt dich Schritt für Schritt durch die rechtlichen und strukturellen Entscheidungen, damit du dich schnell auf das konzentrieren kannst, was zählt: deine Kunden. Wenn du noch ganz am Anfang stehst, ergänzt der komplette Starter-Guide für Coaches in der Schweiz die operativen Schritte (Nische, Angebot, Sichtbarkeit).

1. Die Rechtsform: Einzelfirma oder GmbH?

Die Wahl der Rechtsform ist die erste grosse Entscheidung. Für die meisten Coaches in der Schweiz kommen zwei Optionen in Frage. Die zweijährige Aufbau-Realität für selbstständige Coaches zeigt deutlich: Die GmbH ist im Coach-Markt eine teure Eitelkeitsentscheidung, solange der Reingewinn unter CHF 150'000 liegt.

Die Einzelfirma

Die Einzelfirma ist der beliebteste Weg für den Start. Sie ist unkompliziert, günstig in der Gründung und erfordert kein Mindestkapital.

  • Vorteile: Keine Gründungskosten (ausser evtl. Handelsregistereintrag von CHF 120 bis CHF 150), einfache Buchhaltung (Milchbüchlein bis CHF 500'000 Jahresumsatz), volle Kontrolle.
  • Nachteile: Du haftest mit deinem privaten Vermögen. Krankentaggeld- und Unfallversicherung musst du selbst organisieren.

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Die GmbH eignet sich, wenn du grössere Investitionen planst oder das rechtliche Risiko strikt von deinem Privatvermögen trennen willst.

  • Vorteile: Beschränkte Haftung auf das Geschäftsvermögen, klarere Trennung von Privat und Geschäft.
  • Nachteile: Mindestkapital CHF 20'000 nötig, Gründungskosten CHF 1'000 bis CHF 3'000 (Notar, Handelsregister), aufwändigere Buchhaltung, jährliche Treuhand-Mehrkosten von CHF 1'500 bis CHF 3'000, Doppelbesteuerung (Gewinn der Firma plus Lohn oder Dividende privat).

Tipp: Starte als Einzelfirma. Du kannst dein Business später jederzeit und ohne grossen Verlust in eine GmbH umwandeln, sobald sich die Umsätze stabilisieren. Der Wechsel kostet typischerweise CHF 3'000 bis CHF 5'000.

2. Anmeldung bei der AHV als Selbstständige/r

Damit deine Einkünfte als Coach legal sind, musst du von der Ausgleichskasse (SVA deines Kantons) als selbstständigerwerbend anerkannt werden. Die rechtliche Grundlage liegt in Art. 9 AHVG und Art. 17 AHVV.

Der Anerkennungsprozess

Die SVA prüft Selbstständigkeit anhand von vier Hauptkriterien: (1) Auftritt nach aussen, (2) mehrere Auftraggeber, (3) eigenes wirtschaftliches Risiko, (4) eigene Infrastruktur. Das bedeutet praktisch: Du startest zuerst und meldest dich dann an.

Für die Anmeldung brauchst du:

  • Verträge oder gestellte Rechnungen an mindestens drei bis vier verschiedene Kunden.
  • Einen Geschäftsauftritt (z.B. Profil auf bondigoo, Visitenkarten, Website).
  • Eine Kopie deines Businessplans oder deiner Angebotsstruktur.

Geh bei der Anmeldung strategisch vor. Wenn du nur ein oder zwei grosse Kunden hast, könnte die SVA eine "Scheinselbstständigkeit" vermuten (faktisch ein Anstellungsverhältnis). Konsequenzen reichen bis zu fünf Jahren rückwirkender AHV-Nachzahlung plus Pensionskassen-Anschlusspflicht für den Auftraggeber. Ein breites Kundenportfolio von Beginn an schützt dich davor. Eine Plattform mit öffentlichem Verzeichnis wie das bondigoo Coach-Verzeichnis erzeugt diese Diversifikation natürlicherweise.

AHV-Beiträge: Was du wirklich zahlst

Die AHV-Beiträge werden auf Basis deines deklarierten Reineinkommens berechnet:

  • Einkommen unter rund CHF 9'800: nur Mindestbeitrag von etwa CHF 530 pro Jahr.
  • Einkommen zwischen CHF 9'800 und CHF 58'800: progressiver Satz von 5,371 bis 9,7 Prozent.
  • Einkommen über CHF 58'800: voller Satz von 10 Prozent AHV/IV/EO, plus rund 1,6 Prozent FAK (kantonal unterschiedlich).

Aktuelle Beitragssätze publiziert die AHV/IV jährlich. Im ersten Jahr arbeitet die SVA mit deiner Selbsteinschätzung, ab Jahr zwei mit Akontozahlungen auf Vorjahresbasis. Die definitive Schlussabrechnung kommt zwei bis drei Jahre nach dem Geschäftsjahr, oft mit Verzugszinsen von rund fünf Prozent. Plane diesen "AHV-Schock" von Anfang an ein.

Lies auch: AHV für selbstständige Coaches in der Schweiz: Beiträge, Anmeldung, Säule 3a

3. Versicherungen: Was zwingend ist und was sich lohnt

Als selbstständiger Coach trägst du das Risiko für deine Gesundheit und dein Geschäft selbst. Eine sorgfältige Absicherung ist nicht optional. Eine detaillierte Übersicht der relevanten Policen findest du im Beitrag Versicherungen für Coaches im DACH-Raum.

Obligatorische und dringende Versicherungen

  • AHV/IV/EO: Die Beiträge werden auf Basis deines geschätzten Reineinkommens berechnet (max. 10 Prozent gemäss BSV).
  • Pensionskasse (BVG): Als Einzelfirma freiwillig, aber für die Altersvorsorge dringend empfohlen. Du kannst dich bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG oder deinem Berufsverband anschliessen.
  • Säule 3a: Selbstständige ohne Pensionskasse können bis zu CHF 36'288 pro Jahr (Stand 2026, 20 Prozent des Nettoeinkommens, ohne PK) steuerbegünstigt einzahlen. Mit Pensionskasse nur CHF 7'258. Die Steuerersparnis liegt bei CHF 200 bis CHF 400 pro CHF 1'000 Einzahlung.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Schützt dich bei Schäden, die du einem Kunden oder dessen Eigentum zufügst. Prämien für Solo-Coaches: CHF 200 bis CHF 400 pro Jahr, Kombi mit Vermögensschadenhaftpflicht CHF 400 bis CHF 900.
  • Krankentaggeld (KTG): Selbstständige sind nicht UVG-versichert. Ohne KTG bedeutet jede Krankheit null Einkommen ab Tag eins. Prämie für eine 30-jährige Person mit 30 Tagen Wartefrist und 80 Prozent Lohnersatz: CHF 150 bis CHF 250 pro Monat (CHF 1'800 bis CHF 3'000 pro Jahr).
  • Unfallversicherung (UVG): Du musst diese zwingend in deine obligatorische Krankenversicherung (KVG) einschliessen, da der automatische Schutz über den Arbeitgeber wegfällt.

4. Buchhaltung und Steuern

Als Einzelunternehmer unterliegst du der Buchhaltungspflicht. Solange dein Jahresumsatz unter CHF 500'000 liegt, reicht eine einfache Buchhaltung (Milchbüchlein-Rechnung), also eine simple Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben. Buchhaltungstools wie Bexio, Run my Accounts oder MILKEE sparen Stunden Excel-Frust. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre, Steuerprüfungen können viele Jahre rückwirkend erfolgen.

Die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

In der Schweiz wirst du mehrwertsteuerpflichtig (MwSt), sobald du mit deinem Coaching-Business innerhalb eines Jahres einen globalen Umsatz von CHF 100'000 erreichst. Der Standardsatz beträgt 8,1 Prozent gemäss ESTV (effektiv seit 2024).

  • Unter CHF 100'000: Keine Anmeldung nötig, du weist auf deinen Rechnungen keine MwSt aus (Hinweis: "Nicht mehrwertsteuerpflichtig").
  • Über CHF 100'000: Du musst dich obligatorisch bei der ESTV anmelden.

Die Saldosteuersatz-Methode für Coaches und Berater (typisch 5,9 bis 6,2 Prozent) vereinfacht die Buchhaltung erheblich. Bei B2B-dominantem Modell lohnt freiwillige Unterstellung unter CHF 100'000 wegen Vorsteuerabzug auf Marketing, IT und Miete. Mehr zu rechtssicheren Rechnungen findest du im Beitrag Rechnungen schreiben als Coach.

Lies auch: Coaching-Preise in der Schweiz 2026: Was Kunden zahlen

Steuerrücklagen bilden

Als Selbstständige/r wird dir die Steuer nicht mehr vom Lohn abgezogen. Ein klassischer Anfängerfehler: Das eingenommene Geld komplett als Privatvermögen behandeln. Schweizer Praxis-Faustregel: monatlich 12 bis 13 Prozent des Nettoeinkommens für AHV plus 25 bis 30 Prozent für Steuern auf ein separates Konto, also rund 40 Prozent des Umsatzes als "nicht meins"-Geld behandeln.

Internationale Kunden: zusätzliche Steuerimplikationen

Wer mit internationalen Kunden arbeitet, kommt schnell in eine zweite Rechtsdimension. EU-Kunden lösen eventuell die EU-Umsatzsteuerreform 2025 aus, US-Kunden die 1099-Reporting-Pflicht. Der Beitrag Internationales Coaching von der Schweiz aus erklärt die häufigsten Konstellationen im Detail.

5. Der professionelle Aussenauftritt (Handelsregister)

Als Einzelfirma bist du erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 zwingend verpflichtet, dich ins Handelsregister (HR) einzutragen.

Warum sich ein freiwilliger Eintrag lohnt

Viele Coaches tragen sich freiwillig in das HR ein, lange bevor sie den obligatorischen Umsatz erreichen. Die Gründe:

  • Professionalität: Ein HR-Eintrag signalisiert Seriosität gegenüber Geschäftskunden (B2B-Coaching).
  • Namensschutz: Der im HR eingetragene Firmenname ist (zumindest lokal in der Schweiz) geschützt.
  • Bankkonto: Viele Schweizer Banken verlangen einen HR-Eintrag, um ein Geschäftskonto zu eröffnen.

Die Kosten für die Eintragung betragen rund CHF 120 bis CHF 150, ein gutes Investment in dein Unternehmensimage.

6. Nebenerwerb oder direkt 100 Prozent selbstständig?

Eine ehrliche Statistik aus dem Schweizer Coaching-Magazin DACH: 80 Prozent der Schweizer Coaches verdienen ihr Geld vorwiegend mit anderen Tätigkeiten, nur 20 Prozent leben ausschliesslich vom Coaching. Nebenberuflich starten ist in der Schweiz kein Eingeständnis von Schwäche, sondern statistisch die erfolgreichere Strategie. Mehr Details zur Modellwahl findest du im Beitrag Coaching als Nebenerwerb in der Schweiz.

Wer im Nebenerwerb startet, muss drei Punkte beachten:

  • Arbeitsvertrag beim Hauptarbeitgeber auf Konkurrenzklauseln und Nebenbeschäftigungsklauseln prüfen.
  • Nebenerwerb korrekt bei der SVA anmelden (typisch ab CHF 2'300 Jahreseinkommen).
  • Realistische Stunden planen: 10 bis 15 Stunden pro Woche für Coaching und Aufbau, neben dem Hauptjob, sind machbar. Mehr führt oft zu Erschöpfung.

Die häufigsten Anfängerfehler und wie du sie vermeidest

Aus hunderten von Coach-Karrieren in der Schweiz lassen sich wiederkehrende Muster erkennen. Wer diese fünf Fehler kennt, spart Monate an Umwegen und tausende Franken.

  • Die SVA-Anmeldung mit nur einem Auftraggeber beantragen. Konsequenz: Scheinselbstständigkeits-Verdacht, bis zu fünf Jahre rückwirkende AHV-Nachzahlung. Lösung: vor der Anmeldung drei bis vier Rechnungen an unterschiedliche Kunden sammeln.
  • Den AHV-Schock in Jahr drei nicht einplanen. Die definitive Schlussabrechnung kommt zwei bis drei Jahre nach dem Geschäftsjahr, oft mit Verzugszins von fünf Prozent. Lösung: 40 Prozent jedes Umsatzes auf ein separates Konto legen.
  • Krankentaggeld zu spät abschliessen. Selbstständige sind nicht UVG-versichert. Drei Monate Krankheit bedeuten realistisch CHF 21'000+ Einkommensausfall plus laufende Fixkosten. Die KTG-Prämie von CHF 150 bis CHF 250 pro Monat ist nicht verhandelbar.
  • Die Säule 3a nicht ausschöpfen. Selbstständige ohne Pensionskasse können CHF 36'288 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen und sparen pro CHF 1'000 Einzahlung CHF 200 bis CHF 400 an Steuern. Lösung: drei bis fünf separate 3a-Konten anlegen für gestaffelten Bezug bei Pensionierung.
  • Stundensätze unter CHF 120 verlangen. Aus Mitgefühl oder Unsicherheit. Nach 35 Prozent Steuern und AHV plus Fixkosten bleiben weniger als CHF 4'500 netto. Pricing nach oben ist mit Bestandskunden später extrem schwierig. Lösung: Pakete statt Stunden, ehrliche Kalkulation.

Realistische Timeline der ersten 12 Monate

Was du in den ersten 12 Monaten als selbstständiger Coach in der Schweiz erwarten kannst:

  • Monat 1: Nische definieren, erste 5 bis 10 Erstgespräche aus dem direkten Netzwerk, Coach-Profil auf einer Plattform anlegen, Verfügbarkeiten setzen.
  • Monat 2 bis 3: SVA-Anmeldung mit drei bis vier Pilot-Kundenrechnungen, Berufshaftpflicht und Krankentaggeld abschliessen, erstes Coaching-Programm formulieren.
  • Monat 4 bis 6: erste zahlende Kunden, typisch 5 bis 10 pro Monat im Nebenerwerb, lokale Vorträge an Volkshochschulen und KMU-Frühstücken, LinkedIn-Aktivität aufbauen.
  • Monat 7 bis 9: Pakete und Programme statt Einzelstunden, erste B2B-Anfragen aus dem persönlichen Netzwerk, AHV-Akontozahlungen beginnen.
  • Monat 10 bis 12: stabile Pipeline aus Empfehlungen und Plattform-Buchungen, erste Vergleichszahlen für die SVA-Schlussabrechnung in zwei Jahren sammeln.

Mehr Detail über die zweijährige Aufbau-Phase und die häufigsten Stolperfallen im Beitrag Selbstständig als Coach: Die 2-Jahres-Realität in der Schweiz.

Vom Bürokratie-Frust zum Coaching-Start

Die Anmeldung und die strukturelle Vorbereitung wirken zunächst überfordernd, sind aber schnell erledigt. Die eigentliche Hürde liegt oft woanders: im Tagesgeschäft. Verträge schreiben, Rechnungen kontrollieren, Termine koordinieren und die Zahlungen für die AHV-Abrechnung sauber dokumentieren.

Viele Coaches verbrennen 30 Prozent ihrer Arbeitszeit mit solchen administrativen Tätigkeiten. Das ist Zeit, die dir für die Akquise oder deine Kunden fehlt.

Hier bietet eine Management-Lösung echte Vorteile. Wenn du dein Coaching-Geschäft über bondigoo führst, lagerst du die grössten Zeitfresser automatisiert aus:

  • Rechnungstellung: bondigoo generiert rechtssichere Belege und Rechnungen automatisiert nach jeder Buchung.
  • Buchhaltungs-Export: Über das integrierte Finanz-Dashboard hast du jederzeit den Überblick über alle Einnahmen. Mit einem Klick exportierst du deine Transaktionen sauber für den Treuhänder oder deine Steuererklärung.
  • Sichere Zahlungen: Kein Warten mehr auf Honorare. Kunden bezahlen im Voraus, das Geld ist über den Treuhand-Service gesichert und du wirst pünktlich ausbezahlt.
  • Schwellenüberwachung: Du siehst jederzeit deinen kumulierten Jahresumsatz, was die MwSt-Schwelle von CHF 100'000 präzise planbar macht.
  • Kundenakquise: Du partizipierst an einer wachsenden Plattform, auf der Kunden gezielt nach Schweizer Coaches suchen.

Der Schritt in die Selbstständigkeit bedeutet nicht, dass du alles selbst machen musst. Wer sein Business auf smarte Technologie und eine starke Plattform stützt, startet von Tag eins an professioneller und mit weniger Admin-Stress. Mit einem eigenen Profil kannst du als Coach auf bondigoo durchstarten und die Akquise gleich mit erledigen.

Mach den Schritt und fokussiere dich auf dein Talent: das Coachen. Den Rest übernimmt die Infrastruktur.

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Häufige Fragen zur Selbstständigkeit als Coach

Muss ich mich als Coach in der Schweiz bei der AHV anmelden?

Ja, sobald du regelmässige Einnahmen aus Coaching erzielst, musst du dich bei deiner kantonalen SVA als selbstständigerwerbend anmelden. Im ersten Jahr arbeitet die SVA mit einer Selbsteinschätzung. Vor der Anmeldung empfehlen sich drei bis vier Rechnungen an unterschiedliche Kunden, um Scheinselbstständigkeit auszuschliessen.

Ab welchem Umsatz muss ich Mehrwertsteuer abrechnen?

Die MwSt-Pflicht greift ab einem globalen Jahresumsatz von CHF 100'000. Der Standardsatz beträgt 8,1 Prozent. Unter dieser Schwelle bist du befreit. Bei B2B-dominantem Geschäft kann eine freiwillige Unterstellung wegen Vorsteuerabzug auf Marketing, IT und Miete sinnvoll sein.

Brauche ich zwingend eine Coach-Ausbildung?

Nein. Der Titel "Coach" ist in der Schweiz nicht geschützt. Eine Ausbildung (anerkannte Zertifizierungen, akademische Weiterbildungen an Fachhochschulen oder branchenspezifische Berufserfahrung) ist aber das stärkste Vertrauenssignal und rechtfertigt höhere Stundensätze. Der eidg. Fachausweis "Betrieblicher Mentor" wird mit 50 Prozent vom Bund subventioniert.

Was kostet die Selbstständigkeit als Coach pro Jahr realistisch?

Die jährlichen Fixkosten liegen bei CHF 8'000 bis CHF 35'000: Versicherungen CHF 2'000 bis CHF 4'000, eigenes Coaching und Supervision CHF 2'000 bis CHF 8'000, Treuhand und Buchhaltung CHF 2'000 bis CHF 5'000, Marketing und Website CHF 1'000 bis CHF 8'000, Verbandsmitgliedschaften CHF 500 bis CHF 1'500, Software und Tools CHF 500 bis CHF 2'000. Plus Coworking oder Praxismiete bei Bedarf CHF 3'000 bis CHF 12'000.

Wann brauche ich einen Handelsregistereintrag?

Obligatorisch ab CHF 100'000 Jahresumsatz, freiwillig darunter. Die Eintragung kostet CHF 120 bis CHF 150 und ist oft eine Voraussetzung für ein Geschäftskonto bei Schweizer Banken. Für B2B-Coaches lohnt der freiwillige Eintrag schon früher als Vertrauenssignal.

Wie hoch sollte mein Stundensatz als Coach in der Schweiz sein?

Die Coaching-Preise in der Schweiz 2026 zeigen klare Bandbreiten: Einsteiger CHF 80 bis CHF 180, Mittelfeld CHF 180 bis CHF 320, Executive CHF 320 bis CHF 600+. Unter CHF 120 pro Stunde ist Selbstausbeutung. Pakete statt Stunden steigern Marge und Liquidität deutlich.

Welche Versicherungen sind als Coach Pflicht?

Pflicht sind AHV/IV/EO und Krankenversicherung (KVG) mit eingeschlossener Unfalldeckung. Dringend empfohlen sind Berufshaftpflicht (CHF 200 bis CHF 400 pro Jahr), Krankentaggeld (CHF 150 bis CHF 250 pro Monat) und eine Pensionskassen- oder Säule-3a-Lösung. Details im Beitrag Versicherungen für Coaches im DACH-Raum.

Kann ich als Coach nebenberuflich starten?

Ja, und das ist statistisch der erfolgreichere Pfad. 80 Prozent der Schweizer Coaches verdienen ihr Geld vorwiegend mit anderen Tätigkeiten. Wichtig: Arbeitsvertrag beim Hauptarbeitgeber auf Konkurrenz- und Nebenbeschäftigungsklauseln prüfen, Nebenerwerb bei der SVA anmelden und realistisch 10 bis 15 Stunden pro Woche planen.

Brauche ich als Coach in der Schweiz eine Berufshaftpflicht?

Nicht gesetzlich, aber in der Praxis ja. Coaching bewegt Menschen, manchmal in Richtungen, die Konflikte auslösen. Eine Berufshaftpflicht kostet CHF 200 bis CHF 400 pro Jahr für Solo-Coaches, eine Kombi mit Vermögensschadenhaftpflicht CHF 400 bis CHF 900. Wer mit deutschen Online-Anbietern (EUR 100 bis EUR 200) kalkuliert, unterversichert sich systematisch. Anbieter mit Schweizer Schadenabwicklung: Mobiliar, AXA, Helvetia, Baloise, Zurich, Vaudoise, Hiscox, Exali.

Was kostet ein Treuhand- oder Steuerberater pro Jahr?

Bei einer Einzelfirma mit Coaching-Umsatz unter CHF 100'000 reichen oft pauschale Treuhand-Abonnemente von CHF 1'500 bis CHF 3'000 pro Jahr. Das deckt Buchhaltung, Steuererklärung und MwSt-Abrechnung (falls anwendbar). Bei einer GmbH steigt der Treuhand-Aufwand auf CHF 3'000 bis CHF 6'000 wegen Jahresabschluss, Anhang und MwSt-Reporting.

FAQ

Wann muss ich mich als Coach in der Schweiz bei der AHV anmelden?

Sobald du regelmässige Einnahmen aus Coaching erzielst, musst du dich bei deiner kantonalen SVA als selbstständigerwerbend anmelden. Sammle zuerst drei bis vier Rechnungen an unterschiedliche Kunden als Nachweis deiner Geschäftstätigkeit, sonst droht die Einstufung als Scheinselbstständigkeit. Konsequenzen können bis zu fünf Jahre rückwirkende AHV-Nachzahlung sein.

Brauche ich als Coach zwingend eine GmbH?

Nein. Die meisten Schweizer Coaches starten mit einer Einzelfirma. Eine GmbH lohnt sich erst bei Reingewinn über CHF 150'000 oder wenn riskante B2B-Programme dein Privatvermögen gefährden. Gründungskosten Einzelfirma: CHF 0 bis CHF 600. GmbH: CHF 20'000 Stammkapital plus CHF 1'500 bis CHF 3'000 jährliche Treuhand-Mehrkosten.

Ab welchem Umsatz muss ich Schweizer Mehrwertsteuer abrechnen?

Ab einem globalen Jahresumsatz von CHF 100'000 bist du mehrwertsteuerpflichtig, Standardsatz 8,1 Prozent. Bleibst du unter dieser Grenze, profitierst du von einem deutlich geringeren Administrationsaufwand. Bei B2B-dominantem Geschäft kann eine freiwillige Unterstellung wegen Vorsteuerabzug sinnvoll sein.

Muss ich mich als Einzelfirma ins Handelsregister eintragen?

Gesetzlich obligatorisch ist der Eintrag erst ab CHF 100'000 Jahresumsatz. Ein freiwilliger Eintrag davor (Kosten CHF 120 bis CHF 150) schützt deinen Firmennamen und wirkt professioneller auf deiner Buchungsseite. Viele Schweizer Banken verlangen einen HR-Eintrag, um ein Geschäftskonto zu eröffnen.

Brauche ich als Coach in der Schweiz zwingend eine Ausbildung?

Nein. Der Titel 'Coach' ist nicht geschützt. Eine Ausbildung (anerkannte Zertifizierungen mit aufbauenden Stufen, akademische Weiterbildungen an Fachhochschulen oder branchenspezifische Berufserfahrung) ist aber das stärkste Vertrauenssignal und rechtfertigt Stundensätze von CHF 200+. Der eidg. Fachausweis 'Betrieblicher Mentor' wird mit 50 Prozent der Prüfungskosten vom Bund subventioniert.

Welcher Stundensatz ist als Coach in der Schweiz realistisch?

Die Bandbreite reicht von CHF 80 bis CHF 600+. Einsteiger CHF 80 bis CHF 180, Mittelfeld mit Zertifizierung CHF 180 bis CHF 320, spezialisierte Executive Coaches CHF 320 bis CHF 600+. Unter CHF 120 pro Stunde ist Selbstausbeutung. Volle Preisanalyse: Coaching-Preise in der Schweiz 2026.

Welche Versicherungen brauche ich als selbstständiger Coach?

Pflicht sind AHV/IV/EO und Krankenversicherung mit eingeschlossener Unfalldeckung. Dringend empfohlen: Berufshaftpflicht (CHF 200 bis CHF 400 pro Jahr), Krankentaggeld (CHF 150 bis CHF 250 pro Monat) und eine Säule-3a- oder Pensionskassen-Lösung. Selbstständige ohne PK können bis zu CHF 36'288 pro Jahr in die Säule 3a einzahlen (Stand 2026).

Darf ich als Coach auch erst mal nur nebenberuflich starten?

Ja, absolut. 80 Prozent der Schweizer Coaches verdienen ihr Geld vorwiegend mit anderen Tätigkeiten. Der Start im Nebenerwerb ist stark verbreitet und statistisch der erfolgreichere Pfad. Wichtig ist: Arbeitsvertrag beim Hauptarbeitgeber auf Konkurrenz- und Nebenbeschäftigungsklauseln prüfen, Nebenerwerb bei der SVA anmelden, 10 bis 15 Stunden pro Woche realistisch planen.